Dienstag, 19. März 2013

Krankenversicherung


Hüttermann / DAAD
Das deutsche Gesundheitssystem mit seinem dichten Netz an hochqualifizierten Ärzten gilt als eines der besten der Welt. Als Studierender in Deutschland profitieren Sie von optimaler medizinischer Versorgung bei gleichzeitig günstigem Versicherungsschutz. Entweder über eine preiswerte studentische Pflichtversicherung bei einer deutschen Krankenversicherung. Oder mit einem bestehenden und in Deutschland anerkannten Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Heimatland. In jedem Fall gilt: Ohne Krankenversicherung können Sie sich nicht an einer deutschen Hochschule einschreiben.

Krankenversicherung für Studierende
Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, brauchen Sie immer eine Krankenversicherung. Alle gesetzlichen Krankenkassen des Landes sind verpflichtet, Studierende bis zum 30. Lebensjahr (oder bis zum Ende des 14. Fachsemesters) zum günstigen Studierendentarif zu versichern. Wenn Sie während Ihrer Studienzeit in Deutschland das 30. Lebensjahr (oder das 14. Fachsemester) überschreiten, können Sie die gesetzliche Versicherung mit höherem Beitrag weiterführen. Wenn Sie bei Studienbeginn bereits älter als 29 Jahre alt sind, können Sie sich nur noch privat versichern.

Wichtig: Klären Sie vor Ihrer Abreise, ob die Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland auch in Deutschland anerkannt wird! Das ist der Fall:
beste-diatpillen.de
wenn zwischen Ihrem Land und Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Dies gilt unter anderem für die Mitgliedsländer der Europäischen Union sowie für Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und Mazedonien. Eine aktuelle Liste der betreffenden Länder finden Sie auf der Seite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland ;
bei bestimmten Inlands- oder Auslandskrankenversicherungen.

Fonte: https://www.daad.de/deutschland/in-deutschland/regeln/de/8839-krankenversicherung/

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