Dienstag, 19. März 2013

Krankenversicherung


Krankenversicherung ist Pflicht!
Auswahl einer Krankenversicherung
Anerkennung ausländischer Krankenversicherungen
Älter als 30? Was dann?
Krankenversicherung in der Studienvorbereitung

Wer in Deutschland studieren will, benötigt eine Krankenversicherung. Ohne Krankenversicherung können Sie nicht immatrikuliert werden. So sollten Sie also möglichst rasch nach der Ankunft in Deutschland eine Krankenversicherung abschließen.
Sie sind bis zu ihrem 30. Lebensjahr, bzw. dem 14. Fachsemester zur Versicherung verpflichtet und werden im schlimmsten Fall exmatrikuliert, wenn Sie keinen Versicherungsschutz haben.
Viele Studentenwerke bieten Servicepakete für internationale Studierende an, die neben Wohnraum und Verpflegung auch eine Krankenversicherung enthalten können.
Auswahl einer Krankenversicherung
ernahrung-abnehmen.de
In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: gesetzliche bzw. öffentliche und private. Bis zum 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester müssen Sie jedoch grundsätzlich in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Nur in Ausnahmefällen können Sie sich privat versichern. Achtung: Einmal privat versicht, können Sie nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln!
In den meisten Fällen ist die gesetzliche Versicherung jedoch die preiswertere Variante - es sei denn, Sie sind über Ihre Eltern privatversichert.
Beratung gibt es bei den Sozialberatungsstellen der Studentenwerke oder den Akademischen Auslandsämtern der Hochschulen.
Anerkennung ausländischer Krankenversicherungen

Mit einigen Ländern, darunter den Mitgliedsländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes, bestehen Sozialversicherungsabkommen: Sind Sie in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert, so können Sie diesen Versicherungsschutz in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse anerkennen lassen. Klären Sie jedoch bereits im Heimatland, welche Unterlagen Sie dafür benötigen! Für Studierende ist dies zumeist eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC können Sie kostenfrei bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Ihre Versicherung deckt eventuell nicht alle Kosten in Deutschland ab. Erkundigen Sie sich schon vor der Einreise sehr genau, welche Leistungen Sie in Deutschland in Anspruch nehmen dürfen. Wenn Sie zuhause über keinen Versicherungsschutz verfügen, müssen Sie sich in Deutschland dennoch versichern, wie alle anderen Studierenden auch.
Auch die privaten Krankenversicherungen anderer Länder können unter Umständen in Deutschland anerkannt werden. Genaueres sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären.
Wird Ihre private Versicherung anerkannt, benötigten Sie für die Immatrikulation eine Bestätigung, dass Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind. Sie können dann aber für die Dauer Ihres Studiums nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln!

Fonte: http://www.internationale-studierende.de/fragen_zur_vorbereitung/einreise/krankenversicherung/

Krankenversicherung


Hüttermann / DAAD
Das deutsche Gesundheitssystem mit seinem dichten Netz an hochqualifizierten Ärzten gilt als eines der besten der Welt. Als Studierender in Deutschland profitieren Sie von optimaler medizinischer Versorgung bei gleichzeitig günstigem Versicherungsschutz. Entweder über eine preiswerte studentische Pflichtversicherung bei einer deutschen Krankenversicherung. Oder mit einem bestehenden und in Deutschland anerkannten Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Heimatland. In jedem Fall gilt: Ohne Krankenversicherung können Sie sich nicht an einer deutschen Hochschule einschreiben.

Krankenversicherung für Studierende
Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, brauchen Sie immer eine Krankenversicherung. Alle gesetzlichen Krankenkassen des Landes sind verpflichtet, Studierende bis zum 30. Lebensjahr (oder bis zum Ende des 14. Fachsemesters) zum günstigen Studierendentarif zu versichern. Wenn Sie während Ihrer Studienzeit in Deutschland das 30. Lebensjahr (oder das 14. Fachsemester) überschreiten, können Sie die gesetzliche Versicherung mit höherem Beitrag weiterführen. Wenn Sie bei Studienbeginn bereits älter als 29 Jahre alt sind, können Sie sich nur noch privat versichern.

Wichtig: Klären Sie vor Ihrer Abreise, ob die Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland auch in Deutschland anerkannt wird! Das ist der Fall:
beste-diatpillen.de
wenn zwischen Ihrem Land und Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Dies gilt unter anderem für die Mitgliedsländer der Europäischen Union sowie für Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und Mazedonien. Eine aktuelle Liste der betreffenden Länder finden Sie auf der Seite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland ;
bei bestimmten Inlands- oder Auslandskrankenversicherungen.

Fonte: https://www.daad.de/deutschland/in-deutschland/regeln/de/8839-krankenversicherung/